Einmaliger Ticketversand
Die Eintritts-und Fahrkarten werden einmalig am 20. März 2017 versendet.
Ausweiskontrolle
Beim Eingangsbereich wird eine Ausweiskontrolle durchgeführt: Vorweisung der Identitätskarte zusammen mit der Eintrittskarte. Die Eintrittskarte ist persönlich und nicht übertragbar.
Platzreservationen
Es dürfen in der Stadthalle Chur keine Sitzplatzreservationen vorgenommen werden.
Bahnticket
Zusammen mit der Eintrittskarte erhalten die PS Inhaber das Hinfahrtticket, welches berechtigt, kostenlos (innerhalb von Graubünden) nach Chur zu reisen. Das Rückfahrtticket wird vor Ort beim Eintritt abgegeben.
Anmeldeschluss: Montag, 6. März 2017.
Der Geschäftsbericht 2016 kann ab dem 3. April 2017 beim Hauptsitz und in allen Geschäftsstellen bezogen oder übers Internet angefordert werden.
InhaberInnen von Partizipationsscheinen, die ihre Titel bei der Graubündner Kantonalbank verwahren, erhalten anfangs Februar eine persönliche Einladung. Die weiteren Partizipantinnen und Partizipanten können die Eintrittskarten gegen Vorweisung eines entsprechenden Ausweises über deren Hinterlegung bei einer anderen Bank, beim Hauptsitz in Chur oder bei allen Geschäftsstellen der Graubündner Kantonalbank bestellen.
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne:
Manuela Calörtscher
Projektleiterin Marketing & Kommunikation
manuela.caloertscher@gkb.ch
Telefon +41 81 256 95 71