Wenn Sie eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH gründen, eignet sich das Kapitaleinzahlungskonto zur Deponierung Ihres Kapitals oder jenes Ihrer Aktionäre. Das Schweizer Obligationenrecht sieht vor, dass Einlagen für eine Gründung oder eine Erhöhung des Stamm- oder Aktienkapitals auf ein Sperrkonto fliessen müssen.
Ihre Vorteile
Bequeme und transparente Abwicklung von Neugründungen, Kapitalerhöhungen oder Nachzahlungen
Kapitaleinzahlungsbestätigung für die effektive Gründung
Übertrag des Kapitals nach Abschluss der Neugründung oder Kapitalerhöhung auf das Geschäftskonto
Lassen Sie Ihre Partner Anteile unkompliziert und spesenfrei überweisen und machen Sie ihnen die Zusammenarbeit leichter denn je. Eröffnen Sie
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Beratungstermin mit uns.
Zinssatz |
Keine Verzinsung |
Kontoführung |
Kostenlos |
Abschluss |
Nach vollständig erfolgter Einzahlung |
Rückzugsmöglichkeit |
Keine |
Kündigungsfrist | Keine |
Buchungsspesen | Keine |
Wir erheben eine Kommission für die Eröffnung, Überwachung und Bestätigung des Kapitaleinzahlungskontos für folgende Transaktionen:
- Neugründungen (Einzahlung des Gründungkapitals)
- Erhöhungen (Einzahlung des zu erhöhenden Gründungkapitals)
- Nachzahlungen (Einzahlung des noch nicht liberierten Gründungkapitals)