Instant-Zahlung ist eine Zahlungsart, bei der nach Auslösung des Überweisungsauftrags der Geldbetrag innert weniger Sekunden und endgültig von einem Konto auf ein anderes überwiesen wird, und zwar 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr.
Eine erfolgreiche Instant-Zahlung hat eine sofortige und endgültige Auswirkung auf die Konten. Sowohl die zahlende als auch die begünstigte Partei kann – abhängig vom jeweiligen Finanzinstitut – eine sofortige Ausführungsbestätigung erhalten. Damit weiss die zahlende Partei, dass der Betrag auf dem Konto der begünstigten Partei gutgeschrieben wurde, was besonders dann nützlich ist, wenn diese auf eine schnelle Gutschrift angewiesen ist.
Die Graubündner Kantonalbank kann bereits Instant-Zahlungen empfangen. Das Senden von Instant-Zahlungen ist indes noch nicht möglich. Die Einführung dieser Dienstleistung ist in Umsetzung und wird im Verlauf des Jahres erfolgen.
Instant-Zahlungen sind zurzeit nur in Schweizer Franken und ausschliesslich in der Schweiz möglich (keine grenzüberschreitenden Instant-Zahlungen).
Ihre Vorteile
Ausführungsbestätigung: Abhängig vom jeweiligen Finanzinstitut kann sowohl die zahlende als auch die begünstigte Partei eine sofortige Ausführungsbestätigung erhalten.
Aktuelle Kontostände: Die Kontobelastung bei der zahlenden Partei sowie die Geldgutschrift auf dem Konto der begünstigten Partei erfolgen ohne Verzögerung.
Geringeres Kreditrisiko: Unsicherheiten und Kreditrisiken werden minimiert, da Belastung und Gutschrift gleichzeitig und final erfolgen.
Für grosse und kleine Beträge: Eine Instant-Zahlung hat gegenwärtig eine Limite von CHF 20'000, wobei die Finanzinstitute untereinander höhere Limiten vereinbaren können.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere spezialisierten Beraterinnen und Berater gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit uns.
Bei einer herkömmlichen Überweisung innerhalb der Schweiz ist das Geld unter Umständen länger unterwegs, bis es nach einigen Stunden, am nächsten Tag oder noch später gutgeschrieben wird – je nachdem, ob die Überweisung tagsüber oder nachts, am Wochenende, werktags oder an einem Feiertag ausgelöst wird. Bei einer Instant-Zahlung hingegen spielt es keine Rolle, zu welcher Uhrzeit oder an welchem Wochentag die zahlende Partei die Überweisung auslöst – sie wird, innert weniger Sekunden abgewickelt.
Die Schweizer Finanzinstitute werden schrittweise verpflichtet, Instant-Zahlungen entgegenzunehmen. Ab August 2024 sind die grössten unter ihnen – darunter auch die GKB – dazu verpflichtet, Instant-Zahlungen bis zu einer Limite von CHF 20'000 pro Transaktion zu empfangen. Die restlichen Banken folgen bis 2026.
Das Kundenangebot zum Senden von Instant-Zahlungen ist optional und kann von Institut zu Institut variieren.
Die Benachrichtigungsfunktion kann im GKB e-Banking beim entsprechenden Konto unter «Kontoinformationen/Vollmachten > Benachrichtigungen» aktiviert werden.