Der GKB Fondsselektionsprozesses beinhaltet einen umfangreichen quantitativen und qualitativen Analyseprozess. Dabei werden die Fonds u.a. im Detail beurteilt, ob der ESG-Ansatz eines Anlagefonds mit dem ESG-Verständnis der GKB kompatibel ist. Die GKB bewertet dabei vom Fonds angewendeten ESG-Ansätze anhand verfügbarer Informationen von MSCI ESG sowie im Austausch mit dem Asset Manager des Fonds.
Nicht von MSCI ESG abgedeckt sind Fonds, welche in nicht börsenkotierte Aktien resp. in Anla-geklassen wie beispielsweise Immobilien oder Rohstoffe investieren. Daher sind nur Aktien-, Anleihen- und Geldmarktfonds mit MSCI-Daten beurteilbar.
Prozesse für Fonds mit Fokus auf Aktien, Anleihen und Geldmarktpapiere
Quantitative Analyse:
Die Basis für die quantitative ESG-Analyse eines Anlagefonds sind Bewertungen von MSCI ESG. Im Rahmen dieses Prozessschrittes werden Anlagefonds herausgefiltert, welche gemäss MSCI ESG über kein ESG-Konzept verfügen und minimale Anforderungen bezüglich dem MSCI Fund ESG Rating nicht erfüllen.
Bei der quantitativen Analyse werden die Fonds anhand folgender MSCI-Kriterien gefiltert:
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Prüfung «ESG-Konzept»
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Prüfung minimaler Coverage-Anforderungen
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Prüfung minimalen ESG-Rating (mind. MSCI Fund ESG Rating von BB)
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Prüfung globale Normen und kontroversen Geschäftsaktivitäten
Bezüglich globaler Normen und kontroversen Geschäftsaktivitäten gelten folgende minimalen Anforderungen:
Themenfeld |
Schwellenwert |
UN Global Compact <3% |
Verstoss gegen UN Global Compact |
ESG-Kontroverse <3% |
Sehr schwerwiegende Kontroversen |
Kontoverse Waffen <3% |
Umsatzschwelle: >0% |
Nukleare Waffen <3% |
Umsatzschwelle: >0% |
Tabak <3% |
Umsatzschwelle: Produzente: >0%, weitere ≥5% |
Qualitative Analyse:
MSCI nimmt eine holding-basierte Bewertung vor, bewertet allerdings nicht den fondseigenen Anlageprozess. Daher werden im Rahmen der qualitativen ESG-Analyse die vom Fonds angewendeten ESG-Ansätze einer vertieften Beurteilung unterzogen. Die Analyse beinhaltet zudem eine Beurteilung der ESG-Expertise des Asset Managers, der Transparenz bezüglich Offenlegung der ESG-Charakteren des Fonds (z.B. ESG-Reporting) sowie der Initiativen, zu welchen sich der Fonds verpflichtet hat.
Die GKB nimmt Fonds grundsätzlich nur dann ins Anlageuniversum auf, wenn
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der Asset Manager über einen auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Anlageprozess verfügt und darüber transparent berichtet (z.B. via Website)
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der Fonds über einen überzeugenden verbindlichen ESG-Ansatz verfügt, beinhaltend im Minimum folgende Nachhaltigkeitsansätze
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ein Prozess zur Einhaltung der 10 Prinzipien des UN Global Compact definiert ist (Screening-Prozess von und Massnahmen wie z.B. Ausschlüsse oder Engagement)
* Die Ausschlüsse dürfen bei Drittfonds von den GKB-Kriterien für Direktanlagen abweichen (gilt sowohl für Ausschlusskriterium als auch für Schwellenwert).
Prozess für Fonds mit Fokus auf Immobilien, Rohstoffe, Private Equity usw.
Bei Fonds mit Fokus auf Anlageklassen, welche von MSCI ESG nicht researchmässig abgedeckt werden, entfällt der quantitative Analyseschritt bezüglich ESG. Die GKB nimmt Fonds grundsätzlich nur dann ins Anlageuniversum auf, wenn der Fonds über einen überzeugenden verbindlichen ESG-Ansatz verfügt.
Für Fonds mit Fokus auf Immobilien und physisches Gold gelten folgende spezifischen Vorgaben:
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Immobilien
Immobilienfonds werden nur dann ins Anlageuniversum aufgenommen, wenn der Asset Manager im Anlageprozess einen überzeugenden ESG-Ansatz verfolgt und bei der Auswahl von Investments ESG-Kriterien, wie z.B. Energieeffizienz der Gebäude und Reduktion der Treibhausgase sowie weitere Kriterien systematisch integriert und transparent darüber berichtet. Im Weiteren setzt sich die Bank im aktiven Dialog mit den Produktanbietern für die Berücksichtigung von ESG-Kriterien bei der Umsetzung der Investmentstrategie sowie die Anwendung von für Immobilienanlagen anerkannte Labels (z.B. GRESB – Global Real Estate Sustainability Benchmark) ein.
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Physisches Gold
Die GKB investiert ausschliesslich in Goldbarren, die von der London Bullion Market Association (LBMA) zugelassenen Raffinerien gemäss den „London Good Delivery Lists“ der LBMA hergestellt wurden und den LBMA Richtlinien für den verantwortungsvollen Goldhandel (LBMA Responsible Gold Guidance) entsprechen. Dies gilt sowohl für Investments in physisches Gold als auch für Investments in kollektive Anlagegefässe, welche physisches Gold replizieren.
Ausnahmeregelung für Fonds
Fonds, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, werden grundsätzlich nicht ins Anlageuniversum aufgenommen. In einigen Regionen oder Themengebieten sind derzeit noch keine geeigneten ESG-konformen Produkte vorhanden. In einem solchen Fall setzt die GKB auch nicht ESG-konforme Drittprodukte innerhalb ihrer Vermögensverwaltung sowie Anlageberatung ein.