Einkäufe mit der GKB Debit Mastercard, GKB STU Debit Mastercard und GKB Kids Debit Mastercard werden direkt auf dem Bankkonto belastet.
Ist eine Transaktion / eine Belastung auf Ihrem Kontoauszug - wie zum Beispiel eine Doppelbelastung, ein falscher Betrag oder ein Ihnen unbekannter Händler – für Sie nicht nachvollziehbar? Unsere Partnerin SIX hilft Ihnen weiter. Sie können die entsprechende Transaktion / Belastung direkt bei SIX beanstanden. Dasselbe gilt, wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen bezahlt und nicht erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie Transaktionen / Belastungen in den nachfolgenden Fällen nicht beanstandet können:
Transaktionen, die Sie via 3-D Secure abgewickelt haben
Transaktionen, die Sie über ein Wallet (z.B. Apple Pay, Samsung Pay, Google Pay etc.) getätigt haben
Transaktionen, welche Sie mit Chip/PIN oder kontaktlos getätigt haben
Transaktionen in Zusammenhang mit ungekündigten Abonnementszahlungen
abgelaufene Fristen
Qualitätsbeanstandungen von Waren oder Dienstleistungen
Gehen Sie bei einer Beanstandung wie folgt vor:
Kontaktieren Sie zuerst den Händler und versuchen direkt mit ihm eine Einigung zu erzielen, bevor Sie die Transaktion / Belastung SIX melden.
Können Sie sich mit dem Händler nicht einigen, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Kontoauszugs eine Beanstandung bei SIX einreichen. Legen Sie Ihrer Beanstandung dazugehörige Unterlagen, wie zum Beispiel E-Mails, Briefe, Informationen zu Telefonaten, Belege usw., bei. Bitte beachten Sie, dass Sie maximal 35 Transaktionen innerhalb der letzten 30 Tage pro Karte beanstandet können.
Nachdem Sie SIX Ihr Beanstandungsformular zugestellt haben, wird SIX die Untersuchung durchführen. SIX informiert Sie per E-Mail über die weiteren Schritte.
In die Untersuchung sind zahlreiche Parteien involviert. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Abklärung bis zu drei Monate dauern kann.
Für das Beanstandungsverfahren ist die Graubündner Kantonalbank und SIX an das international geltende Reglement von Mastercard Worldwide gebunden und muss daher die vorgeschriebene Formvorschrift einhalten. Dazu gehört je nach Beanstandungsgrund das zwingende Einreichen von Beweismaterial. Jegliche Unterlagen im Zusammenhang mit der beanstandeten Transaktion steigern die Chancen für eine Rückerstattung erheblich.