Erscheinungsdatum: 02.10.2023
Dies zeigen jedenfalls die Zahlen des Bundesamtes für Statistik, wenn man die Ehen in ein Verhältnis zu den Konkubinaten stellt: Über die Hälfte der Paare zwischen 25 und 34 Jahren, die mehr als zwei Jahre zusammen sind und keine Kinder haben, leben im Konkubinat. Die Ehe ist also in diesem Vergleich in der Minderzahl.
Mit zunehmender Popularität des Konkubinats steigt auch der Anteil jener Konkubinatspaare, die sich gemeinsam eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchten. Das wollten auch Lena und Noah.
Mit der Finanzierung ist eine Hürde geschafft, doch Gedanken darüber hinaus lohnen sich. Marcel Solèr, Leiter Vorsorgecenter und Businessentwicklung bei der GKB, sieht nach der Finanzierung drei Punkte, die Konkubinatspaare bei einer gemeinsamen Immobilienfinanzierung nicht aus den Augen lassen sollten: die Absicherung im Todes- und Invaliditätsfall, damit der Partner oder die Partnerin die Hypothek weiterhin bezahlen kann, die Urteilsunfähigkeit, damit klar ist, wer die Verantwortung, zum Beispiel im Falle eines schweren Unfalls, übernimmt, und schliesslich klare Regelungen für den Fall einer Trennung.
Kinderlos und Doppelverdiener: Warum eine Absicherung für den Todesfall dennoch sinnvoll ist, erschliesst sich für junge Paare oft nicht auf Anhieb. Nicht zuletzt, weil dies den Freiheitsgrad des Konkubinats tangiert – schliesslich ist genau diese Absicherung ein zentraler Teil der Ehe. Doch die Todesfallabsicherung hat ihre Berechtigung, «Lena und Noah, unser fiktives Paar, sind im Konkubinat gesetzlich nicht erbberechtigt», so Solèr.
Ersteres, also das Bezahlen der Raten ihrer Hypothek, läge bei beiden noch im Rahmen des Budgets. Bei der Tragbarkeit – also dem Erfordernis, dass ein Einkommen eine Hypothek mit einem Zinssatz nahe bei fünf Prozent tilgen könnte – würde es eng. «Deshalb ist die Todesfallrisikoversicherung enorm wichtig», sagt Marcel Solèr. «Sie sorgt dafür, dass die Hypothek reduziert wird und die Restschuld allein tragbar ist.»
Zudem komme die Todesfallrisikoversicherung für die Rückzahlung der Darlehen der verstorbenen Person auf. Lea und Noah haben das Eigenkapital ihrer Wohnung mit einem Erbvorbezug und einem Darlehen der Eltern finanziert.
Wer im Konkubinat lebt, ist also nicht per se erbberechtigt. Unser Paar wollte dies mit je einem Testament regeln. Finanzplaner Solèr sagt, das gehe problemlos, aber neben dem Erbe sei auch die Fürsorge im Falle der Urteilsunfähigkeit zu klären. «Mithilfe eines Notars kann man sowohl das Erbe als auch die Vorkehrungen bei Urteilsunfähigkeit regeln. So ist der Prozess koordiniert, was den Zeitaufwand reduziert und die Transparenz erhöht», sagt Marcel Solèr.
Ein Erbvertrag ersetzt zwei Testamente und bezieht auch die Eltern mit ein, falls noch Darlehen zurückbezahlt werden müssen. Der Vorsorgeauftrag wiederum bestimmt die Vertrauenspersonen, falls Lea oder Noah etwas zustösst und sie die Urteilsfähigkeit verlieren.
Zwei sachliche Verträge, die einem in schwierigen Situationen eine Hilfe sein können. «Vor allem im Vorsorgeauftrag stecken auch emotionale Entscheidungen, die im Ernstfall die Willensabsichten der betroffenen Person sicherstellen», sagt Marcel Solèr.
Es bleiben zum Schluss die Regeln für den Fall einer Trennung. Sie sind so individuell, dass sie wohl jedes Paar etwas anders auslegen würde. Bei Lea und Noah haben sie Platz auf zwei A4-Seiten.
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