1998 - Kantonalbankgesetz und Staatsgarantie

​Das neue Kantonalbankgesetz wird von der Bündner Stimmbevölkerung gutgeheissen. Damit wird die Staatsgarantie für die GKB gesetzlich verankert. Als Ausgleich für die Staatsgarantie muss die Bank dem Kanton eine Abgeltung leisten.

Grund dafür sind unter anderem Bestimmungen des Bundes. So sieht das revidierte Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen die Unterstellung der Bank unter die Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission vor. Das Gesetz wird von den Bündner Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern klar gutgeheissen.

 

Staatsgarantie für GKB wird verankert

 
 

 

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