Angesichts verschiedener Meldungen im Zusammenhang mit einem Drittmandat (ausserhalb der GKB) hat sich Thomas Huber entschieden, sein Mandat zur Verfügung zu stellen. Die Regierung und der Bankpräsident nehmen von diesem Entscheid Kenntnis und danken Thomas Huber für seine fünfjährige Tätigkeit als Bankrat und seine wertvolle Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der GKB.
Gemäss Gesetz ist die Regierung für die Wahl des siebenköpfigen Bankrates der GKB zuständig. Sie hat am 19. Mai 2020 den Rücktritt von Bankrat Thomas Huber akzeptiert.
Den Entscheid von Thomas Huber, mit der Zurverfügungstellung seines Mandates die Reputation der GKB zu schützen, erachten die Regierung und der Bankrat der GKB als Ausdruck seiner Professionalität und Integrität.