Einmaliger Ticketversand
Die Eintritts-und Fahrkarten werden
einmalig am 20. April 2018 versendet.
Ausweiskontrolle
Beim Eingangsbereich wird eine
Ausweiskontrolle durchgeführt. Die Identitätskarte muss zusammen mit der Eintrittskarte vorgewiesen werden. Die Eintrittskarte ist
persönlich und nicht übertragbar.
Platzreservationen
Es dürfen in der Stadthalle Chur
keine Sitzplatzreservationen vorgenommen werden.
Bahnticket
Zusammen mit der Eintrittskarte erhalten die PS Inhaber und Inhaberinnen das
Hinfahrtticket. Dieses berechtigt, kostenlos (innerhalb von Graubünden)
nach Chur zu reisen. Das
Rückfahrtticket wird vor Ort beim Eintritt abgegeben.
Programm
- Peter Fanconi, Bankpräsident: Begrüssung und Rückblick
- Alois Vinzens, Vorsitzender der Geschäftsleitung: Präsentation Geschäftsverlauf 2017 und Ausblick
- Mittagessen und musikalische Unterhaltung
Anmeldeschluss: 6. April 2018
Der
Geschäftsbericht 2017 kann ab dem
2. April 2018 in allen Geschäftsstellen bezogen oder übers Internet angefordert werden.
Inhaber und Inhaberinnen von Partizipationsscheinen, die ihre Titel bei der Graubündner Kantonalbank verwahren, erhalten anfangs März eine persönliche Einladung.
Wer seine Partizipationsscheine bei einer anderen Bank hinterlegt hat, kann sich bis spätestens
6. April 2018 bei der Graubündner Kantonalbank mit einer Depotbescheinigung melden. Anschliessend werden die Eintrittskarten gern zugestellt.
Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne:
Silvana Cajochen
Assistentin Leiter Marketing & Kommunikation
silvana.cajochen@gkb.ch
Telefon +41 81 256 95 71