1. Ausschlusskriterien bei der Kreditvergabe
Im Grosskunden- und Konsortialkreditgeschäft führt die GKB seit 2021 als Teil ihrer Kreditpolitik bei der Kreditvergabe und in ihrer jährlichen Überprüfung eine direkte, systematische Überprüfung von Sozial- und Umweltrisiken durch. Unternehmen, die in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind und/oder schädliche Geschäftspraktiken anwenden, erhalten von der GKB grundsätzlich keine Kredite. Dabei wendet die Bank in diesem Geschäftsfeld folgende Ausschlusskriterien
1 an:
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Ausschluss umstrittener Wirtschaftssektoren: Die GKB schliesst Kredite an Unternehmen aus, welche an der Herstellung umstrittener Waffen beteiligt sind. Darüber hinaus werden Prozentschwellen für Unternehmen festgelegt, die einen bestimmten Teil ihres Umsatzes aus konventionellen Waffen (Schwellenwert ≥ 15 %), Tabak (15 %), Kohlebergbau (≥ 5 %), Stromerzeugung aus Kraftwerkskohle (≥ 15 %), unkonventionellem Öl und Gas (≥ 5 %), Pornografie (≥5 %) oder Glücksspielen
2 (≥ 20 %) erzielen. Wenn der Umsatz eines Unternehmens aus diesen Aktivitäten die angegebenen Schwellenwerte überschreitet, erhält das Unternehmen grundsätzlich keinen Kredit. Ebenfalls keine Kredite werden an Unternehmen mit Kraftwerkskohlereserven von mehr als 1 Milliarde Tonnen gewährt.
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Ausschluss umstrittener Geschäftspraktiken: Wenn ein Unternehmen gegen geltende UN-Konventionen oder -Standards (z. B. Menschenrechte, Korruption) verstösst, erhält es keinen Kredit, bis es die internationalen Standards wieder erfüllt. Als Kriterium der Beurteilung dienen die sogenannten «Red Flags» von MSCI, einer der weltweit grössten ESG-Ratingagenturen. Eine «Red Flag» von MSCI zeigt an, dass das entsprechende Unternehmen in eine oder mehrere sehr ernste Kontroversen rund um ihre Geschäftspraktiken verwickelt ist.
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Ausschluss von ESG-Laggards: Ein weiteres Kriterium für die Kreditvergabe ist der Ausschluss von Unternehmen mit sehr hohen ESG-Risiken. Dabei stützt sich die Bank auf MSCI ESG-Ratings. Unternehmen, die von MSCI mit einem ESG-Rating von CCC oder B bewertet werden, werden als «Laggard» bezeichnet und sind grundsätzlich von der Kreditvergabe der Graubündner Kantonalbank ausgeschlossen.
Innerhalb des KMU- und Hypothekengeschäfts, das stark auf den Kanton Graubünden ausgerichtet ist, wendet die Bank noch keine verbindlichen Ausschlusskriterien im gesamten Finanzierungsgeschäft an.
1 Es besteht eine Toleranzlimite von 1% der gesamten Kundenausleihungs-Limiten.
2 Nicht ausgeschlossen werden Unternehmen, welche von der Schweizerischen Eidgenossenschaft konzessioniert wurden.
2. Ausschlusskriterien im Anlagegeschäft
Verantwortungsbewusste Unternehmensführung und Transparenz sind für die GKB essenziell. Entsprechend erfordert nachhaltiges Investieren den Ausstieg aus umstrittenen Anlagen, welche die minimalen Anforderungen der Bank nicht erfüllen (Divestment).
Unter Berücksichtigung von ESG-Faktoren schliesst die Bank bei der Selektion von Aktien und Anleihen (Direktanlagen) bestimmte Branchen oder Unternehmen aus, deren Geschäftspraktiken resp. -aktivitäten gegen vordefinierte Normen und Werte verstossen oder eine erhöhte Risikobewertung aufweisen. Dabei wendet die GKB folgende Ausschlusskriterien an:
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Ausschluss umstrittener Wirtschaftssektoren: Die GKB investiert nicht in Unternehmen, die an der Herstellung umstrittener Waffen beteiligt sind. Darüber hinaus werden Prozentschwellen für Unternehmen festgelegt, die einen bestimmten Teil ihrer Einnahmen aus konventionellen Waffen (Schwellenwert ≥ 5 %), Tabak 1 (≥ 5 %), Kohlebergbau (≥5 %), Stromerzeugung aus Kraftwerkskohle (≥ 5 %), unkonventionellem Öl und Gas (≥ 5 %), Pornografie (≥ 5 %) oder Glücksspielen (≥ 5 %) erzielen. Wenn der Umsatz eines Unternehmens aus diesen Aktivitäten die angegebenen Schwellenwerte überschreitet, wird das Unternehmen aus dem Anlageuniversum der Bank ausgeschlossen. Unternehmen mit Kraftwerkskohlereserven von mehr als 1 Milliarde Tonnen werden ebenfalls ausgeschlossen.
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Ausschluss umstrittener Geschäftspraktiken: Wenn ein Unternehmen gegen geltende UN-Konventionen oder -Standards (z. B. Menschenrechte, Korruption) verstösst, wird es aus dem Anlageuniversum der Bank ausgeschlossen, bis es die internationalen Standards erfüllt. Als Kriterium der Beurteilung dienen die sogenannten «Red Flags» von MSCI, einer der weltweit grössten ESG-Ratingagenturen. Eine «Red Flag» von MSCI zeigt an, dass das entsprechende Unternehmen in eine oder mehrere sehr ernste Kontroversen rund um ihre Geschäftspraktiken verwickelt ist.
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Ausschluss von ESG-Laggards: Im Sinne eines Positiv-Screening-Ansatzes werden keine Investitionen in Direktanlagen ins GKB Anlageuniversum aufgenommen, die von MSCI als «Laggards» (Nachzügler) eingestuft werden. Laggards sind Unternehmen, die von MSCI ein ESG Rating von B- oder CCC erhalten haben und gegenüber ihrem Wirtschaftszweig im Rückstand sind, weil sie eine hohe Ausrichtung auf wesentliche ESG-Risiken aufweisen und keine bedeutenden Bemühungen unternommen haben, um diese Risiken in den Griff zu bekommen.
Aktien und Anleihen solcher Unternehmen und Staaten werden von der Bank in der Beratung nicht zum Kauf empfohlen. Die Unternehmen und Staaten sind zudem von allen Obligationen-, Wandelanleihen- und Aktienfonds der Graubündner Kantonalbank ausgeschlossen.
Innerhalb der Vermögensverwaltung, der Anlageberatung sowie den GKB Strategie- und Vorsorgefonds werden nebst den eigenen Obligationen-, Wandelanleihen- und Aktienfonds auch Drittfonds eingesetzt. Für Fonds von Drittanbietern gelten die Kriterien der GKB Ausschlusskriterien für Direktanlagen nicht.
Weitere Informationen zum GKB Nachhaltigkeitsansatz im Anlagegeschäft finden sich unter gkb.ch/anlegen-nachhaltigkeit sowie dem Flyer «GKB Ausschlusskriterien für Direktanlagen».
1 Für Tabakproduzenten gilt eine Umsatzschwelle von 0%.