Ausschlusskriterien (Negatives Screening)
Der Begriff Ausschlüsse (umfasst auch Negativkriterien und normen-basierte Ausschlüsse) bezieht sich auf den systematischen Ausschluss bestimmter Emittenten aus einem Anlageportfolio mit der Begrün-dung, dass ihre Geschäftstätigkeit oder -praxis gegen vorgegebene, auf Kundenpräferenzen beruhende Normen oder Werte verstösst oder dass Risiken antizipiert werden.
Ausschlusskriterien können sich auf Geschäftsbereiche (z.B. Waffen, Tabak), Aktivitäten (etwa Tierversuche) oder Geschäftspraktiken (z. B. Korruption) beziehen. Normen-basiertes Screening überprüft die Einhaltung von nationalen oder internationalen Standards und Normen (z.B. Menschenrechte oder Kinderarbeit).
Best-in-Class/Laggard-Out (positives Screening)
Bei diesem Ansatz ist die Portfoliokonstruktion in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte aufgrund bindender Kriterien (z. B. Portfolio besser als Vergleichsgrösse, Übergewichtung von guten Titeln, Untergewichtung von schlechten Titeln oder Vermeidung von schlechten Titeln im Peer Vergleich) darauf ausgerichtet, besser als eine Vergleichsgrösse abzuschneiden.
Beim Best-in-Class-Ansatz wird nur in die besten Unternehmen pro Branche investiert, in der Annahme, dass diese etwa durch gute Arbeitsbedingungen, effizienten Ressourceneinsatz oder integre Unternehmensführung über Wettbewerbsvorteile verfügen und langfristig erfolgreicher sein werden. Umgekehrt können etwa aufgrund der ESG-Bewertungen die schlechtesten ausgeschlossen werden (Laggard-Out).
ESG-Integration
Mit ESG-Integration werden Ansätze bezeichnet, die ESG-Faktoren systematisch in die traditionelle Finanzanalyse einbeziehen und die Risiken und Chancen daraus für bessere Anlageentscheide nutzen.
Stewardship (Active Ownership)
Die Begriffe Stewardship oder Active Ownership werden häufig im Sinne einer Kombination von Engagement und Stimmrechtsausübung (Voting) verwendet.
Engagement: Engagement bezieht sich auf einen aktiven Dialog zwischen Aktionären und Geschäftsleitungen von Beteiligungsunternehmen oder anderen relevanten Stakeholdern mit dem Ziel, sie davon zu überzeugen, Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien innerhalb ihres Einflussbereichs zu berücksichtigen
Stimmrechtsausübung (Voting): Dieser Begriff bezieht sich darauf, dass Investoren ihren Präferenzen bezüglich Nachhaltigkeitsthemen Ausdruck verleihen, indem sie ihre Stimmrechte aktiv und auf Basis von Nachhaltigkeitsgrundsätzen oder -Richtlinien ausüben.
Thematische Anlagen
Dieser Ansatz bezieht sich auf Investitionen, die in Bezug auf bestimmte Themenbereiche zu nachhaltigen Lösungen in der ökologischen oder in der sozialen Dimension beitragen.
Klima-Ausrichtung
Die Klima-Ausrichtung eines Portfolios bezieht sich auf die Verringerung des ökologischen Fussabdrucks über die Zeit, indem der Treibhausgasausstoss des Portfolios bzw. der darin enthaltenen Emittenten über die Zeit reduziert wird. Die Treibhausgasemissionen sollten der Definition des Greenhouse Gas (GHG) Protocols folgen und mindestens Scope 1 und Scope 2 umfassen, idealerweise auch Scope 3 in Sektoren, in welchen Scope 3 Emissionen einen materiellen Beitrag am Gesamtausstoss ausmachen. Die Klima-Ausrichtung sollte ein langfristiges Ziel formulieren, welches durch Zwischenziele ergänzt wird. Die angewendete Methodik sollte auf international anerkannten Standards wie dem PAII Net Zero Investment Framework, dem UN-Asset Owner Alliance Target Setting Protocol oder der Science Based Target Initiative for Financial Institutions basieren.
Impactanlagen
Wirkungsorientierte Investitionen in Firmen, Organisationen, Projekte oder Fonds, welche die Absicht verfolgen, neben einer finanziellen Rendite auch einen ökologischen bzw. sozialen Mehrwert zu generieren. Häufig wird bei diesen Anlagemöglichkeiten auf einen Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der UNO geachtet (Sustainable Developement Goals, SDG).