Vorsorgeratgeber

Ihre Vorsorge. Unsere Tipps.

Informieren Sie sich in unserer Serie über eine umfassende Vorsorgeabsicherung.

Ihr/e GKB Berater/in informiert Sie gerne über die einzelnen Möglichkeiten. Wir sind für Sie da.

  • Vorsorgeschutz mit der beruflichen Vorsorge
  • Einkommenssicherung im Alter
  • Steuern zahlen – Steuern sparen
  • Risikoabsicherung im Konkubinat
  • Vermögensabtretung zu Lebzeiten
  • Altersvorsorge mit der privaten 3. Säule
  • Absicherung mit der privaten 3. Säule
  • Private Vorsorge mit dem 3-Säulen-Konzept
  • Absicherung für alle mit der staatlichen 1. Säule
  • Wohneigentumsförderung mit Vorsorgegeldern

​Im Alter, bei Invalidität oder Tod steht nicht nur die Existenzsicherung im Vordergrund, sondern auch die Sicherung des gewohnten Lebensstandards. Die Schweiz verfolgt dieses Ziel schon lange und setzt es mit der gesetzlich verankerten zweiten Säule um.

Alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer sind nach Vollendung des 17. Altersjahres für Tod und Invalidität und nach Vollendung des 24. Altersjahres für die Altersvorsorge obligatorisch versichert. Selbstständig Erwerbende können sich freiwillig versichern. Das während der Erwerbstätigkeit angesparte Altersguthaben inklusive Zinsen wird bei der Pensionierung in eine Altersrente umgewandelt.

Weiterbeschäftigung über das Rentenalter hinaus
Laut Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sind die Pensionskassen verpflichtet, mindestens 25 Prozent des BVG-Altersguthabens in Kapitalform auszurichten. Meist sehen die Reglemente vor, dass hundert Prozent als Kapital bezogen werden kann. Bei einer Weiterbeschäftigung über das Pensionsalter hinaus ist ein Aufschub der Leistungen bis zur Vollendung des 70. Altersjahres möglich. Bei vorzeitiger Pensionierung kann die Altersleistung, mit entsprechender Leistungskürzung, früher bezogen werden.

Nachzahlungen in die Pensionskasse
Lücken in der Pensionskasse lassen sich durch Nachzahlungen schliessen. Nebst dem Ausbau der Altersvorsorge haben solche Einkäufe den Vorteil, dass die einbezahlte Summe vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann. Einkäufe finanzierter Leistungen dürfen während drei Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden.

Freiwillige Todesfallleistungen für Konkubinatspartner
Bei einer Scheidung wird das angesparte Altersguthaben von der Heirat bis zur Scheidung je hälftig aufgeteilt. Für Konkubinatspartner gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Viele Pensionskassen richten aber unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig Todesfallleistungen aus.

Erwerb von Wohneigentum via berufliche Vorsorge
Für den Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum kann Kapital aus der beruflichen Vorsorge vorbezogen oder verpfändet werden. Gewisse Einschränkungen gelten ab Alter 50. Ein Vorbezug muss genau geprüft werden. Nebst den sofort fälligen Kapitalleistungssteuern sowie allfälligen reduzierten Risikoleistungen ist zu berücksichtigen, dass Sondereinkäufe erst nach Rückzahlung des Vorbezugs möglich sind.

Obligatorisch gegen Berufsunfall/-krankheit und Nichtberufsunfall versichert sind Arbeitnehmer, die mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten. Die Unfallversicherung trägt nebst dem Lohnausfall auch zu den Heilungskosten bei. Im Todesfall ist die Absicherung der Hinterbliebenen gewährleistet.

 

 

Die 2. Säule deckt die Risiken Invalidität, Tod und Alter ab. Eine kompetente Beratung zeigt bedarfsgerechte Lösungen in der beruflichen Vorsorge auf.

Mit der Pensionierung beginnt ein Lebensabschnitt, den man unbeschwert geniessen möchte. Die Schlüssel dazu sind eine sorgfältige Vorbereitung und durchdachte Entscheide.

Bestenfalls haben Sie sich mittels einer professionellen Planung beraten lassen, ob Einkommen und Vermögen nach der Pensionierung ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard sicherzustellen. Nun geht es darum das Vermögen so zu strukturieren, dass der Lebenshaltungsbedarf gedeckt ist.

Liquiditäts- und Vermögensplanung
Vielleicht haben Sie sich entschlossen, einen Teil Ihres Sparguthabens aus der 2. Säule als Kapital zu beziehen. Ausserdem stehen bei der Pensionierung Auszahlungen aus der Säule 3a oder anderen Vorsorgelösungen an. Diese Kapitalien sichern Ihre Zukunft und müssen optimal bewirtschaftet werden. Mit einer Liquiditäts- und Vermögensplanung sollten Ihre Zahlungsströme analysiert werden. Dabei werden die verfügbaren Kapitalien so aufeinander abgestimmt, dass die regelmässigen Lebenshaltungskosten und die einmaligen Ausgaben gedeckt sind. Das verbleibende Kapital sollte anschliessend anhand der Kriterien «Sicherheit», «Rendite» und «Steuern» optimal angelegt werden.

Einkommenssicherung durch Kapitalanlagen
Das Kapital, das in den ersten Jahren für die anfallenden Lebenshaltungskosten benötigt wird, sollte frei verfügbar sein. Es sichert das notwendige Einkommen und bietet die gewünschte Flexibilität bei den Ausgaben. Beim Kriterium «Sicherheit» handelt sich um Kapital, das für die Sicherung des Einkommens im Alter verwendet wird. Es sollte daher gut angelegt werden. Im Gegensatz zu einer Pensionskassenrente unterliegt der Vermögensverzehr nicht der Einkommensbesteuerung. Einzig der Zinsertrag der Anlage ist einkommenssteuerpflichtig. Die Besteuerung des Vermögens ist verhältnismässig niedrig.

Liquidität gewinnt an Bedeutung
Anhand einer Liquiditäts- und Vermögensplanung wissen Sie, wie viel Geld Sie jährlich benötigen, um Ihren Ruhestand zu geniessen. Das wirkt sich auf die Anlagemöglichkeiten aus. Bei manch lukrativen Anlagen erkaufen Sie sich eine höhere Rendite, können aber über einen gewissen Zeitraum nicht auf Ihr eingesetztes Kapital zugreifen – oder im schlimmsten Fall nur mit Verlust. Deshalb gewinnt die Liquidität stark an Bedeutung. Mit einem Vermögensverzehrplan bietet sich die Möglichkeit, jenes Kapital anzulegen, das für die Zeit nach der Pensionierung bestimmt ist.

Ein solcher Verzehrplan stellt sicher, dass das benötigte Einkommen aus Ihrem Vermögen bedarfs- und zeitgerecht zur Verfügung steht. Dabei gilt es das Sicherheitsbewusstsein, eine angemessene Rendite und Ihre persönliche Steuersituation zu berücksichtigen. 


Mit der GKB Liquiditäts- und Vermögensplanung die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach der Pensionierung optimieren.

Eine nachhaltige Steueroptimierung erfordert eine klare Planung. Dazu müssen Massnahmen definiert und im laufenden Jahr umsetzt werden. Nur dann lassen sich Abzüge in der nächsten Steuererklärung geltend machen.

In erster Linie entscheiden die Höhe des steuerbaren Einkommens sowie die Verfügbarkeit nötiger Geldmittel über den Sinn von steueroptimierenden Massnahmen und das Ausmass der Steuereinsparungen.

Nach der Ausbildung macht man sich in der Regel erstmals Gedanken zur Steueroptimierung, weil Einkommen und Sparquote steigen. Mit der Familiengründung ändert sich der finanzielle Fokus jedoch grundlegend. Die Sparquote wird kleiner, da die Ausgaben zunehmen. Oft verringert sich das Familieneinkommen, weil ein Partner sein Arbeitspensum reduziert oder ganz aufgibt. Dafür werden Abzüge für Kinder steuerlich wirksam. Sobald Ausbildungskosten entfallen und das Arbeitspensum steigt, nimmt die Steuerbelastung wieder zu. Folglich gewinnt die Steueroptimierung an Bedeutung.

Einzahlung in 3. Säule und Pensionskasse
Die gebundene Vorsorge der Säule 3a hilft, die Steuerbelastung zu reduzieren und die Altersvorsorge zu stärken. Weiter ist zu prüfen, ob bei der Pensionskasse Lücken in der Altersvorsorge bestehen. Sondereinkäufe zur Schliessung dieser Lücken können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Da es sich dabei um gebundene Vorsorgegelder handelt, sollten Sie sich vorgängig Zeitpunkt und Höhe der Einzahlung gut überlegen. Denn nach einem solchen Einkauf sind die dafür verwendeten Mittel über Jahre nicht verfügbar.

Werterhaltende Investitionen in Immobilien
Nebst Einzahlungen in die Vorsorge können auch werterhaltende Investitionen in Immobilien steuerlich abgezogen werden. Wenn Renovationsarbeiten an Ihrer Liegenschaft anstehen, empfiehlt es sich, in dieser Phase keine bzw. reduzierte Beiträge in die Säule 3a und Einkäufe in die Pensionskasse vorzunehmen.

Im Todesfall vor der Pensionierung wird die gebundene Vorsorge Säule 3a an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Bei der Pensionskasse ist es je nach Reglement und Lebenssituation unterschiedlich. Es ist daher wichtig, die Auswirkungen eines Einkaufs gut zu prüfen.

Aus Renditeüberlegungen sind Einkäufe in die Pensionskasse attraktiv. Dank der vorteilhaften Verzinsung und des Steuervorteils wird – gemessen am Risiko einer entsprechenden Anlage – eine überdurchschnittliche Rendite nach Steuern erzielt. Ausserdem sollte man bereits beim Aufbau der gebundenen Vorsorge über Säule 3a und Pensionskasse den optimalen Rückzug dieser Gelder beachten.


Steuern sparen und gleichzeitig die Altersvorsorge stärken – eine professionelle Beratung ist empfehlenswert.

​Das Konkubinat hat sich als Form des Zusammenlebens etabliert. Unter anderem, um nicht allen Regeln des Eherechts zu unterstehen. Für die gegenseitige Absicherung beider Partner birgt das Risiken. Wichtig ist deshalb, sich rechtzeitig Gedanken über die Risikovorsorge und zusätzliche vertragliche Vereinbarungen zu machen.

Insbesondere bei Konkubinats-Paaren mit Kindern können aus Vorsorgesicht Risiken bestehen. Deshalb sollte man sich in diesen Konstellationen mit der Thematik „Absicherung Tod und Invalidität“ frühzeitig auseinandersetzen und Vorsorgelücken schliessen.

Schlechterstellung unverheirateter Paare
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die gesetzliche Unfallversicherung (UVG) und das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) kennen das Zusammenleben im Konkubinat nicht. Deshalb werden Unverheiratete gegenüber Verheirateten schlechter gestellt. Problematisch ist es bei Konkubinats-Paaren, bei denen sich eine Person um den Haushalt und die Kinderbetreuung kümmert und der Partner für das Familieneinkommen besorgt ist. Im Invaliditäts- oder Todesfall des Erwerbstätigen besteht kein gesetzlicher Rentenanspruch für den nicht erwerbstätigen Partner. So ist dessen Vorsorgesituation völlig ungenügend.

Gegenseitige Verpflichtungen vertraglich regeln
Um bei einer Trennung vorbereitet zu sein, ist es ratsam, im Vorfeld einen Vertrag aufzusetzen. Die Folgen einer güterrechtlichen Auseinandersetzung und der gegenseitigen Verpflichtungen während des Zusammenlebens können dadurch – auch im Fall einer Trennung – klar geregelt werden.

Wer während der gemeinsamen Lebensphase unentgeltlich für die Kinderbetreuung und den Haushalt sorgte, steht bei einer Trennung in finanzieller Hinsicht schlecht da. Das kann zu grossen Rentenkürzungen bei der AHV führen. Ansprüche auf gemeinsame Sparguthaben aus Vorsorgegeldern, wie bei einer Ehescheidung, gibt es keine. Der Abschluss eines „Arbeitsvertrages“ lohnt sich, indem der Erwerbstätige dem daheim arbeitenden Lebenspartner einen Lohn und einen Minimalschutz in AHV- und IV-rechtlichen Belangen zusichert. Wer nach einer Trennung auf sich gestellt ist, sollte die individuelle Vorsorgesituation neu analysieren.

Die Absicherung der Familie kann auch mittels Abschluss von Versicherungspolicen und vertraglichen Vereinbarungen erfolgen. Dies ist jedoch mit etwas höheren Kosten verbunden. Auch Fragen des Erbrechts sollten in diesem Zusammenhang analysiert werden. Lassen Sie sich kompetent beraten und sichern Sie die aufgezeigten Risiken situationsgerecht ab. Dies bewahrt Sie vor unliebsamen Überraschungen.


Risiko- und Altersvorsorge im Konkubinat: eine kompetente Beratung lohnt sich.

Viele Personen beschäftigen sich mit der Frage, ob sie bereits zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens weitergeben sollen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema schafft klare Verhältnisse und vermeidet mögliche Konflikte.

Eine Abtretung bereits zu Lebzeiten ermöglicht den Abtretenden in erster Linie, bei der Zuteilung von Vermögenswerten mitzubestimmen und möglichen späteren Konflikten vorzubeugen. Teilweise können dadurch auch Träume, wie beispielsweise ein Eigenheim, verwirklicht werden. Je nach Konstellation lassen sich auch steuerliche Optimierungsmöglichkeiten nutzen. Die folgenden Punkte gilt es zu beachten:

Arten der Begünstigung und Steuerfolgen
Massgebend für die Art der Begünstigung sind die Bedürfnisse beider Parteien. Im Weiteren beeinflussen Einkommenssituation und Struktur des Vermögens die Art der Zuwendung. Die Mitbestimmung bei der Zuteilung von Vermögenswerten steht beim Abtreter im Vordergrund. Bei Zuwendungen an die Kinder ist auch deren Gleichbehandlung eine wichtige Komponente.

Die häufigsten Formen der Zuwendungen sind Abtretungen auf Rechnung künftiger Erbschaft (Erbvorbezug) und Schenkungen. Die Entscheidung, welche Form die Richtige ist, hängt von den individuellen Absichten und den gesetzlichen Bestimmungen ab. Nachkommen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Für weiter entfernte Verwandte ist die Steuerpflicht abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Bei Liegenschaftsabtretungen ist zudem auf die Grundstückgewinnsteuer zu achten.

Einkommenssicherung im Ruhestand
Das Renteneinkommen reicht oft nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Nach der Erwerbsaufgabe wechseln daher die meisten Menschen in die Phase des Kapitalverzehrs. Gleichzeitig soll aber auch etwas für die Liebsten übrig bleiben. Es gilt sicherzustellen, dass eine Vermögenszuwendung zu Lebzeiten überhaupt realistisch ist, sprich, dass die Lebenshaltungskosten nach der Abtretung ausreichend gesichert sind.

Liegenschaftsabtretung hat Folgen
In der Regel erfolgen Liegenschaftsabtretungen in Form eines teilentgeltlichen Rechtsgeschäftes. Das heisst, mit der Übernahme der Liegenschaft wird auch eine Hypothek übernommen. Bei Abtretung des Eigenheims werden als entgeltlicher Anteil auch immer wieder Wohn- oder Nutzniessungsrechte für die Abtretenden eingeräumt.

Die Abtretung einer Liegenschaft mit bestehender Hypothek hat für die Bank einen Schuldnerwechsel zur Folge. Die Bank muss vor der Abtretung eine Kreditprüfung vornehmen. Ein Wohn- oder Nutzniessungsrecht hat zusätzlich Einflüsse auf die Finanzierbarkeit respektive auf den Wert der Liegenschaft, die berücksichtigt werden müssen.

Unabhängig von den Vermögenswerten, die man abtritt: Eine frühzeitige Planung hilft, die richtigen Entscheide zu treffen und Steuerüberraschungen zu vermeiden.


Risiko- und Altersvorsorge im Konkubinat: eine kompetente Beratung lohnt sich.

Jährlich reduzieren sich die Leistungen aus der Pensionskasse, und die Finanzierung der Renten aus der 1. Säule wird schwieriger. Hauptgrund dafür ist die steigende Lebenserwartung. Für die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards gewinnt die Säule 3a stark an Bedeutung.

Die beschriebene Entwicklung hat zwei negative Folgen auf die Altersvorsorge: Erstens reduziert sich der Anteil der beitragszahlenden Erwerbstätigen gegenüber den Rentenbezügern, was insbesondere für die im Umlageverfahren finanzierte 1. Säule problematisch ist. Zweitens wird durch die höhere Lebenserwartung mehr Kapital für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit benötigt.

Einzahlungen nur mit AHV-pflichtigem Einkommen
Während die freie Vorsorge Säule 3b alle Vermögenswerte für die Altersvorsorge umfasst, ist die gebundene Säule 3a an das Bundesgesetz für die berufliche Vorsorge angelehnt. Einzahlungen sind nur mit einem AHV-pflichtigen Einkommen möglich. Die Höhe der Beiträge hängt davon ab, ob man einer Pensionskasse angeschlossen ist oder nicht. Wann mit dem steuerbegünstigten Sparen begonnen werden soll, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Voraussetzung ist ein gewisses Einkommen, um sich regelmässige Einzahlungen überhaupt leisten zu können.

Säule 3a als Lebensversicherung
Die Säule 3a kann als Lebensversicherung abgeschlossen werden. Oft wird dazu eine gemischte Versicherungspolice gewählt. Dabei werden sowohl eine Erlebensfall- als auch eine Todesfall-Leistung versichert. Durch die garantierte Erlebensfall-Leistung erhält der Kunde einen im Voraus definierten Betrag ausbezahlt. Der grösste Nachteil einer Versicherungslösung liegt in der geringen Flexibilität.

Bankkonto mit Vorzugszinsen
Mehr Spielraum bietet ein Bankkonto mit Vorzugszinsen, welche laufend an die Marktsituation angepasst werden. Das Säule-3a-Konto ist transparent, und der ganze einbezahlte Betrag wird der Altersvorsorge zugeführt. Zudem ist es möglich, durch das flexible Wertschriftensparen die Renditechancen zusätzlich zu verbessern. Der einbezahlte Betrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Vorsorgegelder inklusive Zinserträge sind von der Vermögenssteuer befreit. Die Besteuerung des Alterskapitals erfolgt erst beim Bezug der Leistungen. Da diese in Graubünden vorteilhaft ausfällt, resultieren durch eine konsequente Nutzung der Säule 3a beträchtliche Vorteile.

Die Auszahlung des Kapitals kann frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter erfolgen. Für ein selbstbewohntes Eigenheim, die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder das definitive Verlassen der Schweiz können die Gelder vorzeitig bezogen werden.

 
Die 3. Säule als Altersvorsorge: Eine professionelle Analyse ermöglicht die Optimierung der persönlichen Vorsorge.


Die 3. Säule als Altersvorsorge: Eine professionelle Analyse ermöglicht die Optimierung der persönlichen Vorsorge.

Die soziale Sicherheit zählt zu den grössten Anliegen der Schweizerinnen und Schweizer. Aufbauend auf die staatliche und berufliche Vorsorge existiert mit der 3. Säule eine Möglichkeit, die individuellen Bedürfnisse abzudecken. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Staat, welcher die Selbstvorsorge mit Steuerprivilegien fördert.

Im Gegensatz zur starr ausgestalteten 1. und 2. Säule, ist die 3. Säule flexibel. Bei tieferen Löhnen reichen die Leistungen für Invalidität, Tod und Alter aus den ersten beiden Säulen in der Regel aus, um den Einkommensbedarf im Risikofall zu decken. Je höher das Einkommen ist, desto weniger trifft dies zu. Der zusätzlich benötigte individuelle Einkommensbedarf im Risikofall muss daher mit der freiwilligen 3. Säule abgesichert werden.

Absicherung je nach Lebensphase
Die Notwendigkeit einer ergänzenden Absicherung ist in erster Linie von der jeweiligen Lebensphase abhängig. Das Risiko Erwerbsunfähigkeit beispielsweise betrifft alle Personen im erwerbstätigen Alter. Die Absicherung des Todesfallrisikos ist vor allen dann relevant, wenn nahestehende Personen abzusichern sind.

Professionelle Vorsorgeanalyse
Die Höhe der Absicherung wird bestimmt von den persönlichen Bedürfnissen. Hier unterscheidet man zwischen dem Grund- und Wunschbedarf. Entscheidend dabei ist, die Höhe der Ausgaben zu kennen. Deshalb ist es empfehlenswert, eine professionelle Vorsorgeanalyse erstellen zu lassen. Hier wird der ermittelte Bedarf den bestehenden Versicherungsleistungen gegenübergestellt. So wird rasch erkannt, ob Deckungslücken vorhanden sind oder eine Überversicherung besteht. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen eine Optimierung der Versicherungssituation.

Lebensphasengerechter Vorsorgeschutz
Dank der privaten Selbstvorsorge ist es möglich, den Vorsorgeschutz lebensphasengerecht den jeweiligen Bedürfnissen anzupassen. Die Familiengründung ist ein klassischer Zeitpunkt, sich damit auseinander zu setzen. Andere Beispiele sind die Ehe ohne Trauschein, die Scheidung oder ein Stellenwechsel. Insbesondere beim Erwerb von Wohneigentum drängt sich eine Prüfung der Vorsorgesituation auf.

Innerhalb der 3. Säule unterscheidet man zwischen der gebundenen Säule 3a und der freien Säule 3b. Der grösste Unterschied liegt in der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Prämieneinzahlungen. Während bei der Säule 3b die Prämien nur beschränkt steuerlich abgezogen werden können, sind die Prämien bzw. Einzahlungen in die Säule 3a steuerlich bis zu einem Maximalbetrag vollständig abzugsfähig. Eine kompetente Beratung hilft, eine bedarfsgerechte Risikoabsicherung zu finden.


Die 3. Säule als Risikovorsorge: Eine professionelle Vorsorgeanalyse ermöglicht die Optimierung der Versicherungssituation.

Niemand weiss, was die Zukunft bringt. Umso wichtiger ist es, sich und seine Angehörigen bestmöglich abzusichern. Das schweizerische Vorsorgesystem, das bewährte 3-Säulen-Konzept, ist so ausgerichtet, dass die persönliche Risiko- und Altersvorsorge bedarfsgerecht möglich ist.

Je nach Lebensphase sind die Prioritäten der Vorsorgemassnahmen zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Am Anfang stehen die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit und je nach familiärer Situation die Absicherung der Angehörigen in einem Todesfall im Mittelpunkt. Mit fortschreitendem Alter verschiebt sich der Fokus auf die Altersvorsorge. Der Sparprozess für das Leben nach der Erwerbstätigkeit rückt in den Vordergrund.

Persönlichen Einkommensbedarf sicherstellen
Die Vorsorge sollte so ausgestaltet werden, dass bei Unfall oder Krankheit der persönliche Einkommensbedarf sichergestellt und bei vorzeitigem Ableben die Absicherung der Angehörigen gewährleistet ist. Dazu muss man seine Ausgaben kennen und so gliedern, dass sich der Grundbedarf und der Wunschbedarf berechnen lassen. Danach folgt der Entscheid, was man aufgrund des Budgets sowie der eigenen Bedürfnisse und Prioritäten über den Grundbedarf hinaus zusätzlich absichern möchte. Dies gilt für die Risiken im Zusammenhang mit Erwerbsunfähigkeit und Tod aber auch für die Altersvorsorge. Man muss sich ausserdem bewusst sein, dass jede persönliche oder berufliche Veränderung auch eine Anpassung der Vorsorgemassnahmen erfordert.

Die wichtigste Voraussetzung ist die Bereitschaft, sich mit diesen Themen auseinander zu setzen. Auch wenn Gedanken an Unfall, Krankheit und Tod unangenehm erscheinen, ist es wichtig, die eigene Vorsorge frühzeitig in Angriff zu nehmen. Wenn der Schaden erst einmal eintritt, ist es zu spät.

Es lohnt sich, bei Fragen rund um das Thema Vorsorge eine Fachperson beizuziehen. Eine professionelle Beratung zeigt die aktuelle Situation und allfällige Vorsorgelücken auf. Im Rahmen eines persönlichen Vorsorgekonzeptes werden sinnvolle Massnahmen vorgeschlagen, wie sich die Risikoabsicherung und Altersvorsorge optimieren lassen. Am Schluss bestimmt jede und jeder einzelne, welche Vorsorgemassnahmen umgesetzt werden und welche Risiken man bereit und in der Lage ist selber zu tragen. Bewusst handeln gibt ein sicheres Gefühl und Sicherheit bedeutet Lebensqualität.


Mit zunehmendem Alter gewinnt die Altersvorsorge an Bedeutung. Eine professionelle Beratung zahlt sich aus.

Menschliche Werte zeichnen einen modernen Staat aus und schaffen Vertrauen und Sicherheit. Ein wichtiges Element dabei ist die Ausgestaltung der staatlichen Vorsorge. Hier setzt die 1. Säule unseres Vorsorgesystems an. Die auf Solidarität aufgebaute soziale Sicherheit ist mitverantwortlich für Wohlstand und Lebensqualität in der Schweiz.

Erklärtes Ziel des Vorsorgekonzeptes ist die Existenzsicherung der Bevölkerung in jeder Lebenssituation. Deshalb sind alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen obligatorisch der 1. Säule unterstellt. Diese wird nach dem Umlageverfahren finanziert. Dabei werden die Aufwendungen für Renten im Solidaritätsprinzip auf die erwerbstätige und erwerbsfähige Bevölkerung verteilt.

Absicht der 1. Säule ist es, ein Basiseinkommen bei Invalidität, im Alter oder für die Hinterbliebenen zu garantieren. Die Beitragspflicht beginnt für alle Erwerbstätigen am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag bzw. am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag für nicht Erwerbstätige. Diese Pflicht besteht bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionsalters. Entscheidend für die Höhe der Rente sind das durchschnittliche AHV-Einkommen und die Beitragsdauer. Beitragslücken können bis maximal fünf Jahre rückwirkend geschlossen werden. Flexibilität besteht einzig bei der Wahl des Zeitpunktes für den Altersrentenbezug. Die Rente kann zwei Jahre vorbezogen bzw. fünf Jahre aufgeschoben werden.

Die 1. Säule beinhaltet die Risiko- und die Altersvorsorge. Zu Beginn der Erwerbsphase steht die Absicherung der Invalidität im Zentrum. In der Zeit der Familiengründung rückt die finanzielle Sicherung der Angehörigen in den Vordergrund. Ebenfalls verstärkt sich mit zunehmendem Alter die Priorität der Altersvorsorge. Ergänzungsleistungen werden an Personen ausgerichtet, deren Existenzbedarf durch die Leistungen der AHV/IV nicht gedeckt ist.

Besonderheit bei Konkubinat oder Scheidung: Die 1. Säule anerkennt den Status Konkubinat nicht. Der überlebende Partner hat damit keinen gesetzlichen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen. Es werden nur Leistungen an gemeinsame Kinder ausgerichtet. Bei einer Scheidung werden die während der Ehejahre erzielten Einkommen beider Ehegatten halbiert und dem anderen Ehepartner angerechnet.

Bei Fragen zur Vorsorge lohnt sich der Einbezug einer Fachperson. Eine professionelle Beratung zeigt die aktuelle Situation und allfällige Vorsorgelücken auf.


Die 1. Säule sichert die Vorsorge von der Geburt bis zur Pensionierung.

Der Kauf eines Eigenheims ist ein bedeutender Schritt. Eine der wichtigsten Entscheidungen ist die Wahl der optimalen Finanzierungsstrategie. Häufig werden dafür Gelder aus der Pensionskasse und der Säule 3a verwendet.

Ob ein Vorbezug von gebundenen Vorsorgegeldern für die Finanzierung von selbstbewohntem Eigentum Sinn macht, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Fünf Aspekte sind dabei massgebend: Vermögen, Budget, Risikoabsicherung, Rendite/Risiko und Steuern.

Folgende Beispiele zeigen, dass je nach Lebenssituation andere Kriterien für einen Vorbezug von Vorsorgegeldern zur Wohneigentumsförderung (WEF) unterschiedlich gewichtet werden:

Eine junge Familie mit wenig Eigenmitteln ist eher auf den Bezug von Vorsorgegeldern angewiesen. Dadurch muss eine kleinere Hypothek aufgenommen werden. Das führt zu tieferen Kreditkosten und entlastet das Budget. Priorität hat die Absicherung der Familie bei Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall. Diese Erwerbsphase bietet zudem einen längerfristigen Zeithorizont, um die Lücke im Laufe der Jahre wieder zu vermindern.

Für ein unabhängiges Ehepaar mit hohem Einkommen und ausreichend Eigenmitteln sind Steueroptimierung, Absicherung und Rendite wichtiger. In den Renditeüberlegungen zu analysieren sind: Verzinsung der Pensionskasse, Preisentwicklung des Immobilienmarktes sowie die Zinsentwicklung an den Märkten. Es gilt zu berücksichtigen, dass steueroptimierende Sondereinzahlungen in die Pensionskasse erst nach vollständiger Rückzahlung der Vorbezüge möglich sind. Alternativ stellt sich die Frage nach einer Verpfändung der Vorsorgegelder. Im Gegensatz zum Vorbezug dienen die Vorsorgeansprüche nur als Sicherheit und gelten nicht als Eigenmittel. Die Altersleistungen sowie der Versicherungsschutz werden durch eine Verpfändung nicht verändert. Ebenfalls fallen dabei keine Kapitalleistungssteuern an.

Die Säule 3a eignet sich optimal für das steuerbegünstigte Ansparen von Eigenmitteln. Nebst einem Vorzugszins gegenüber normalen Sparkapitalien können Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Mindestens zehn Prozent des Kaufpreises müssen „echte“ Eigenmittel wie Bauland, Bargeld oder die Säule 3a sein. Erst wenn diese nicht zur Finanzierung ausreichen, drängt sich die Überlegung auf, Gelder aus der Pensionskasse zu beziehen.

Beim Kapitalbezug wird eine Kapitalleistungssteuer fällig. Diese privilegierte Besteuerung erfolgt getrennt von den ordentlichen Einkommenssteuern. Bei einer allfälligen späteren Rückzahlung des WEF-Vorbezuges kann diese Steuer zurückgefordert werden.


Die Wahl der optimalen Finanzierungsstrategie ist eine wichtige Entscheidung beim Kauf eines Eigenheims.

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